Digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten?

Stirbt ein Mensch, hinterlässt er zahlreiche digitale Spuren. Was aber soll nach dem Tod mit diesen Inhalten passieren? Wer hat Zugriff darauf? Wo bekommen Erben die Zugangsdaten?

Digitaler Nachlass in Österreich

In Österreich gibt es keine klare Regelung, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen wird. Die meisten Internetplattformen haben eine individuelle Vorgangsweise für den Fall, dass ein User stirbt. Bei Facebook etwa können die Erben das Profil löschen lassen oder in einen Gedenkzustand versetzen. Dann bleibt der Inhalt erhalten, ist aber nur für unmittelbare Freunde einsehbar (Quelle: Facebook). 

 Google wiederum bietet ein „Kontoinaktivitätsmanagement“ an, um den digitalen Nachlass zu verwalten. User können einen Zeitraum definieren, indem man sich einloggen sollte. Tut man das nicht, wird automatisch eine Nachricht z.B. mit den Zugangsdaten an definierte Kontakte geschickt. Wer will, kann sogar die automatische Löschung des Kontos nach Ablauf des Zeitraums einstellen. 

Viele der Anbieter digitaler Nachlassverwaltung haben ihren Firmensitz im Ausland und unterliegen damit dem jeweiligen Landesgesetz. So kann es durchaus sein, dass das E-Mail-Konto zwar vom Erben übernommen werden kann, die bisherigen Nachrichten aber aus Persönlichkeitsrechten nicht eingesehen werden dürfen. 

Spuren im Sand

Checkliste für den digitalen Nachlass

Am besten vermeidet man Schwierigkeiten indem man zu Lebzeiten alle wichtigen Zugangsdaten aufzeichnet. Entweder auf Papier in einem Dokumentenordner, digital mit Hilfe einer Software für Passwortmanagement oder auf einem externen Speichermedium wie einem USB-Stick. 

Folgende Zugangsdaten und Informationen sollten Sie aufzeichnen: 

  • E-MailKonten 
  • Google-Account 
  • Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Youtube 
  • Fotodienste wie Flickr 
  • Instant Messenger 
  • Online-Banking, Paypal, Kreditkarten-Login 
  • Kundenkonten auf Online-Shops 
  • Eigene Blogs und Websites 
  • Foren auf denen Sie aktiv sind 
  • Softwarelizenzen, iTunes und andere digitale Medienkonten 

Digitaler Nachlass: Kein Zugang

Stirbt ein Angehöriger ohne einen digitalen Nachlass zu hinterlassen, dann ist Detektivarbeit angesagt. Am besten man beginnt mit einer einfachen Google Suche mit dem Namen des Verstorbenen. So findet man zum Beispiel das Facebook Profil, den Twitter Account oder eigene Websites. 

 

Eventuell sind die Zugangsdaten auf dem Rechner des Verstorbenen gespeichert. Dieser geht nach Abschluss des Erbschaftsverfahrens in das Eigentum der Erben über. Gibt es einen Passwortschutz, können die Erben diesen z.B. bei einem EDV-Spezialisten aufheben lassen. Spezielle Dienstleister analysieren die Browseraufzeichnungen und spüren auf diese Weise Online-Konten auf. 

Hat man die Profile gefunden dann kann man als Rechtsnachfolger die jeweiligen Plattformen direkt kontaktieren. 

Halten Sie folgende Unterlagen bereit (eventuell in englischer Übersetzung): 

  • Vollständiger Name der/des Verstorbenen 
  • Link zum betroffenen Profil 
  • Geburts- und Sterbeurkunde 
  • Eintantwortungsurkunde (= Rechtsnachfolge) 
  • Eigene Kontaktdaten 
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