Testament und Erbrecht in Österreich

In Österreich gibt es kein verpflichtendes Testament. Verstirbt eine Person und hat kein Testament aufgesetzt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Grundsätzlich steht es jedem frei ein Testament aufzusetzen oder nicht. Doch gerade bei großem Besitz (Immobilien, Firmen etc.) oder schwierigen Verhältnissen innerhalb der Familie empfiehlt es sich, die Aufteilung des Erbes festzuhalten.

Ein Testament kann jederzeit mit oder ohne Beistand eines Rechtsanwalts oder Notars aufgesetzt werden. Einzig: das Testament muss vom Testamentserfasser eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterzeichnet werden. Wenn Änderungen vorgenommen werden, müssen auch diese unbedingt nochmals unterschrieben werden.

Es wird empfohlen, das eigenhändige Testament mit Datum zu versehen um etwaige Missverständnisse auszuschließen, falls ein weiteres, möglicherweise älteres Testament auftaucht.

Bei einem eigenhändigen Testament müssen keine Zeugen dabei sein. Anders bei einem fremdhändigen Testament. Hier muss die Gegenwart von drei Zeugen durch den Verfügenden mit einer Unterschrift bestätigt werden. Kommt es hierbei zu Ungereimtheiten, kann das Testament im Zweifelsfall ungültig sein.

Testament und Erbrecht

Ein Testament dient dazu, einen oder mehrere Erben zu begünstigen. Es können auch Alleinerben bestimmt werden, jedoch haben nach der gesetzlichen Erbfolge Ehepartner/innen und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. In Österreich berechnet sich dieser Pflichtteil des Erbes aus der Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Im Testament können auch Vermächtnisse von einzelnen Vermögensteilen an bestimmte Erben festgehalten werden. Es steht dem Testamentserfasser auch zu, das Erbe an gewisse Bedingungen und Befristungen zu stellen.

Testament mit Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts aufsetzen

Der Beistand eines Notars oder Rechtsanwalts ist bei der Testamentserstellung nicht nötig – es wird jedoch dazu geraten dies zu tun. Ein Testament muss auch nicht bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden, gegen eine Gebühr ist dies jedoch möglich.

Wenn das Testament im Zentrale Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des österreichischen Rechtsanwaltskammertages registriert wird, kann der Notar oder Rechtsanwalt das Testament im Sterbefall anfragen. Das hat den Vorteil, dass Unterschlagungen des Testaments verhindert werden können.

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