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Todesfall: Was ist zu tun?
Checkliste im Todesfall
- Verständigung von Rettung oder (Haus-)Arzt
- Totenbeschau & ärztliche Bestätigung des Todesfalls
- Bestatter verständigen (Bestattung Unvergessen unter +43 50 997 )
- Angehörige kontaktieren
- Wichtige Dokumente sammeln (Geburtsurkunde, Reisepass, Meldezettel etc.)
- Informationen zu Sterbeversicherung, Testament zusammentragen
- Meldung des Todesfalls am Standesamt und Sterbeurkunde beantragen
- Planung der Bestattung
- Sterbeversicherung & Lebensversicherung verständigen
- Verlassenschaft regeln
Das sind die wichtigsten ersten Schritte nach einem Todesfall im Überblick. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie weiter unten.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich mit allen Informationen rund um das Vorgehen nach einem Sterbefall zur Seite. Kontaktieren Sie unser Team in Brunn am Gebirge . Wir unterstützen Sie!
Was ist im Todesfall zu tun? - Sterbeorte
- Feststellung des Todes durch einen Arzt: Ein Arzt kann den Tod einer Person feststellen.
- Totenbeschau: Nach jedem Todesfall muss eine Totenbeschau stattfinden. Diese kann von einem Gemeindearzt oder Totenbeschauarzt durchgeführt werden. Bei einem Todesfall zu Hause müssen Sie oder der Bestatter diese organisieren, im Krankenhaus oder Pflegeheim wird das von der Institution übernommen.
- Ausstellen der Todesbescheinigung: Im Zuge der Totenbeschau wird das Dokument „Anzeige des Todes“ und der Leichenbegleitschein ausgestellt. Damit wird am Standesamt der Todesfall gemeldet und eingetragen. Diese Schritte kann auch ihr Bestatter für Sie übernehmen.
- Bestattungsinstitut informieren: Unabhängig vom Sterbeort, sollte möglichst bald ein Bestattungsunternehmen beauftragt und über den Todesfall informiert werden. Die Bestattung Unvergessen erreichen Sie rund um die Uhr unter +43 50 997
- Dokumente zusammensuchen: Da nach einem Todesfall Amtswege und bürokratische Erledigungen zu tätigen sind, ist es von Vorteil, wenn Sie personenbezogene Dokumente gesammelt aufbewahren. Dazu zählen u.a. Geburtsurkunde, Meldezettel, Reisepass, Heiratsurkunde, Verträge, Nachweis der Staatbürgerschaft. Auch Testament und Versicherungspolizzen für Kostenersatz sollten Sie für die kommenden Wochen bereithalten.
Todesfall tritt zu Hause ein
Wenn jemand zu Hause oder in einer anderen Wohnung stirbt, muss die Rettung oder der Hausarzt verständigt werden. Dieser kann den Tod feststellen.
In Niederösterreich z.B. sollte immer der Gemeindearzt verständigt werden. Dieser bestätigt den Tod und stellt die notwendigen Formulare „Todesbescheinigung/Anzeige des Todes“ für die Abholung der/des Verstorbenen aus. Nach der Totenbeschau ist der Leichnam freigegeben und kann von Ihrem Bestatter abgeholt werden.
Bevor der Totenbeschauarzt da war, sollte nichts an dem Toten verändert werden, wie Umkleiden oder Bewegen des/der Verstorbenen. Mit dem ausgestellten Bescheid des Totenschauarztes müssen Sie den Tod am Standesamt melden. Gerne übernehmen wir als Bestatter diesen Schritt für Sie.
Sollte die Todesursache nicht festgestellt werden können, veranlasst der Arzt eine Obduktion.
Todesfall in Krankenhaus, Pensionisten- oder Pflegeheim
Wenn Ihre/Ihr Angehörige/r in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben ist, werden die Feststellung des Todes und die Totenbeschau direkt von der Institution organisiert. Pflegeheime und Krankenhäuser melden in der Regel auch den Sterbefall beim Standesamt, sodass Sie das nicht übernehmen müssen. Damit Sie dennoch alle Dokumente beisammenhaben, sollten Sie sich im Heim darum kümmern das Dokument „Anzeige des Todes“ zu erhalten.
Informieren Sie zeitnah den Bestatter Ihres Vertrauens, da sonst ein Bestatter vom Heim oder Krankenhaus organisiert wird. Besonders, wenn eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde oder spezielle Wünsche zum Begräbnis bei uns deponiert wurden, ist es wichtig, die Anstalt über Ihre Bestatterwahl zu informieren.
Dürfen wir für Sie tätig werden, ist es am einfachsten, wenn Sie dem Pflegeheim oder Krankenhaus unsere Kontaktdaten weitergeben. Die Organisation der Abholung – ob noch in der Nacht oder am nächsten Tag – regeln wir dann direkt mit Heim oder Krankenhaus.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
Gibt es einen Notfall in der Öffentlichkeit verständigen Sie die Rettung unter 144.
Wird der/die Verstorbene an einem öffentlichen Ort von der Rettung aufgenommen, wird der Leichnam in eine Leichenhalle oder ein Krankenhaus gebracht. Dort findet die Totenbeschau statt. Bei Fremdverschulden wie einem Verkehrsunfall oder wenn die Todesursache unklar ist, wird eine Obduktion veranlasst.
Wenn ein Angehöriger an einem öffentlichen Platz verstirbt, werden Sie von den Behörden darüber informiert — auch wohin der Leichnam gebracht wurde und was die nächsten Schritte sind.
In jedem Fall können Sie aber auch hier Ihren Bestatter verständigen. Wir stehen Ihnen bei und nehmen auch Kontakt mit Pathologie oder Behörden auf, wenn Sie das wünschen.
Todesfall im Ausland
Tritt der Todesfall im Ausland ein, sind Österreichische Botschaft oder Konsulat die ersten Anlaufstellen. Diese Stellen informieren Sie über einen evt. Todesfall, sollten Sie sich selber nicht im Ausland befinden. Sind sie selber vor Ort, wenden Sie sich ebenfalls an diese Stellen, um nächste Schritte zu klären.
In weiterer Folge wird eine Überführung nach Österreich veranlasst. Die Kosten dafür sind im Zuge der Bestattungskosten von Angehörigen zu tragen. Damit Sie auch finanziell für eine mögliche Überführung nach dem Tod abgesichert sind, können Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen.
Auch wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie uns als Ihren Bestatter bereits direkt nach dem Todesfall verständigen. Mit unserer Erfahrung zu Überführungen aus dem Ausland stehen wir ihnen zur Seite und treffen alle nötigen Schritte.
Checkliste: Direkt nach dem Todesfall
- Arzt oder Rettung verständigen: Damit der Tod festgestellt und der Todesfall offiziell bestätigt werden kann, muss ein Arzt den/die Verstorbene/n untersuchen.
- Bestattung informieren: Als Bestattungsunternehmen stehen wir Ihnen bereits direkt nach dem Todesfall zur Seite. Kontaktieren Sie uns im Sterbefall jederzeit, rund um die Uhr!
- Wichtige Dokumente sammeln: Personenbezogene Informationen, Dokumente oder Details zur Bestattungsvorsorge sollten Sie jetzt zusammensuchen. So haben Sie für weitere Amtswege und Planung des Begräbnisses alles bereit.
- Nahestehende Personen kontaktieren: Im Moment akuter Trauer können Familie und Freunde eine wichtige Stütze sein.
- Todesfall am Standesamt melden: Jeder Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag am Standesamt eingetragen werden, damit eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Für die Meldung am Standesamt benötigen Sie die Bescheinigung des Totenbeschauarztes. Als Bestattungsunternehmen übernehmen wir diesen Behördenweg für Sie.
Abmeldungen durch das Standesamt
- Zentrales Melderegister (ZMR)
- Verlassenschaftsgericht
- Sozialversicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsträger)
- Passbehörde
- Führerscheinregister
- Arbeitsmarktservice (AMS)
- Staatsbürgerschaftsstelle in Österreich
- Wenn die verstorbene Person ausländische Staatsangehöriger war: Konsularische Vertretungsbehörde in Österreich
Checkliste: Erledigungen bis zum Begräbnis
- Entscheidung der Bestattungsart: Die traditionsreichste Bestattungsart in Österreich ist die klassische Erdbestattung. Auch Feuerbestattung oder Naturbestattung werden immer beliebter. Die gewünschte Bestattungsart, kann vorab auch in einer Bestattungsvorsorge festgelegt werden.
- Auswahl von Friedhof & Grab: Wenn es ein Familiengrab oder einen gewünschten Beisetzungsort (z.B. Geburtsstadt oder Wohnort) gibt, ist die Wahl des Friedhofs meist schon klar. Grundsätzlich kann der Friedhof und die Grabart frei gewählt werden.
- Termin für die Beisetzung und/oder Trauerfeier festlegen: In Abstimmung mit Friedhof, Bestattungsinstitut und dem engsten Familienkreis legen Sie ein Datum für Beisetzung und/oder Trauerfeier fest.
- Trauerparte gestalten: Die Trauerparte gibt den Tod des geliebten Menschen bekannt und kann mit persönlichen Botschaften und Gedanken versehen werden. Wir unterstützen Sie bei der passenden Gestaltung einer Trauerparte!
- Zur Bestattung einladen: Mit der Veröffentlichung einer Todesanzeige bzw. dem Verschicken der Trauerparte wird üblicherweise Ort und Termin der Abschiedsfeier bekannt gegeben. Enge Freunde und Verwandte können Sie auch persönlich einladen.
- Trauerfeier planen: Egal, ob Sie eine religiöse Bestattung oder ein Begräbnis ohne Kirche planen, die persönliche Gestaltung kann Musik, Bilder, Blumenschmuck, Geschichten, Anekdoten, Trauerredner oder Pfarrer umfassen. Ihren Wünschen sind kaum Grenzen gesetzt. Auch ein anschließender Leichenschmaus kann nun geplant werden.
Checkliste: Erledigungen nach dem Begräbnis
- Grabstein & Grabpflege: Meist wird der Grabstein erst nach der Beerdigung aufgestellt. Vereinbaren Sie mit dem Steinmetz (Abholung,) Inschrift und Anbringung am Grab. Wenn Sie die Grabpflege nicht selbst übernehmen, kümmern Sie sich am besten um eine Instandhaltung durch eine Gärtnerei.
- Dankeskarten: Nach der Beisetzung können Sie sich in Form von Dankeskarten bei der Trauergemeinde und den Beileidsschreibenden für die Anteilnahme bedanken.
- Verlassenschaft regeln: Das Verlassenschaftsverfahren wird nach einem Todesfall automatisch in Gang gesetzt. Die Verlautbarung des Testaments und Aufteilung des Erbes, passiert in den Wochen und Monaten danach.
- Trauerbewältigung: Hoffentlich haben Sie auch bereits etwas Ruhe gehabt, sich mit dem persönlichen Verlust auseinander zu setzen. Wenn Sie alleine nicht weiterwissen, suchen Sie sich Trauerhilfe und Beistand bei Angehörigen oder externen Anlaufstellen zur Trauerarbeit.
- Meldung des Todesfalls bei Bank: Bei dem jeweiligen Geldinstitut muss der Todesfall gemeldet werden. Auch Daueraufträge und Einziehungsbescheide müssen nun eingestellt werden.
- Mietverträge kündigen/umwidmen: Erkundigen Sie sich um die Mietverhältnisse der verstorbenen Person, damit Mietverträge gekündigt bzw. umgewidmet werden können und so wenig zusätzliche Kosten wie möglich entstehen.
- (Energie-) Anbietern kündigen: Auch Zulieferdiensten wie Gas- und Stromanbieter müssen verständigt und Verträge gekündigt werden. Dazu zählen auch Telefon/Handy und Internet-Verträge sowie die Kündigung des Fernsehanschlusses.
- Sterbegeldversicherung einfordern: Wurde eine Sterbegeldversicherung bei einem Versicherungsinstitut abgeschlossen, muss mit der Bescheinigung des Todes und der Kostenaufstellung für die Beisetzung die Auszahlung beantragt werden.
- Hinterbliebenenpension beantragen: War die verstorbene Person pensionsversichert, kann im Todesfall eine Witwenpension bzw. Hinterbliebenenpension beantragt werden. Melden Sie Ihr Ansuchen bei der jeweiligen Versicherung an.
- Weiterführung oder Einstellung eines Betriebs: Hat die verstorbene Personen einen Betrieb geführt, muss sich nun um Übergabe oder Einstellung gekümmert werden. Melden Sie sich dafür bei der Wirtschaftskammer für nähere Informationen.
- Kündigung von Mitgliedschaften: Erkundigen Sie sich, in welchen Vereinen, Gewerkschaften etc. die verstorbene Person Mitglied war, damit allfällige Mitgliedschaften gekündigt werden können. Auch Abonnements bei Zeitschriften oder Kulturveranstaltungen sollten gekündigt werden.
- KFZ-Zulassungen kündigen: Melden Sie et. Auto, Motorrad oder andere KFZ-Zulassungen zeitgerecht ab.
Welche Dokumente werden bei einem Todesfall benötigt?
- „Anzeige des Todes“ und die „Todesbescheinigung“
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde (bzw. Scheidungsurkunde)
- Nachweis der akademischen Grade
In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen auch Amtswege für Sie. Alle weiteren Schritte besprechen wir gemeinsam in einem anschließenden Gespräch. Wir beraten Sie gerne über unsere verschiedenen Bestattungsarten, geben einen transparenten Überblick über unsere Kosten und informieren Sie über die nächsten Schritte.