Allgemeine Geschäftsbedingungen

UNVERGESSEN Bestattung GmbH

1. Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Fixpreise (inkl. 20% Ust.) und für beide Parteien verbindlich. Änderungen und Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet und schriftlich festgehalten.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtkosten der Bestattung innerhalb des Zahlungszieles zu tragen. Es können keine Zahlungsverzögerungen (Verlassenschaft) geltend gemacht werden.

3. Beanstandungen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration werden nur dann berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese unverzüglich und vor der Beisetzung schriftlich anzeigt.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Darüber hinaus ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

5. Unsere Bestattungskostenrechnung ist sofort und ohne Abzug fällig, spätestens an dem Tag an dem unsere Bestattungsleistung erfolgte. UNVERGESSEN Bestattung akzeptiert lediglich Banküberweisungen auf das Firmenkonto, jedoch keine Barzahlung. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

6. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Österreich zu fordern.

7. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattungsleistung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.

8. Die Regelungen in Ziff. 6. und Ziff. 7. schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

11. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich und mit Verzugszinsen von 8% nachzuzahlen.

12. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.

Stand 1.4.2020