Corona und Bestattung in Österreich

Wichtige Informationen zur aktuellen Situation.

COVID-19 und Bestattung: Keine Einschränkung unserer Leistungen

In dieser schweren Zeit sind wir selbstverständlich für Sie da. Wenn Ihnen ein Besuch an unserem Standort nicht möglich ist, erreichen Sie uns  telefonisch unter 050 997 zu unseren Öffnungszeiten, bei Notfällen jederzeit – rund um die Uhr.

Unser Team beantwortet gerne all Ihre Fragen auch am Telefon. Alternativ können Sie unser Kontaktformular verwenden, um uns zu kontaktieren.

Unsere Leistungen bieten wir selbstverständlich weiterhin ohne Einschränkungen an, allerdings müssen folgende Maßnahmen beachtet und eingehalten werden! 

Coronamaßnahmen für Beerdigungen und Trauerfeiern mit Stand 11. Jänner 2022

Begräbnis und Trauerfeier

Begräbnisse fallen unter Zusammenkünfte, bei denen einen Teilnahme ohne 2 G Nachweis erlaubt ist. Die Personenanzahl ist nicht limitiert – gilt auch für Gottesdienste vor oder nach der Bestattung. Es sollte ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. In geschlossenen Räumen sowie vor Aufbahrungshallen müssen alle Trauergäste eine FFP2-Maske tragen, ebenso im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Um den Virus weiterhin keine Chance zu geben, sollte nach wie vor kein Körperkontakt unter den Trauergästen stattfinden – z.B. durch Handgeben oder Umarmen. Ausnahmen bei Corona-Regeln sind auf Gemeindeebene möglich. Wir erkundigen uns gerne für Sie.

Ein Leichenschmaus bzw. eine Zehrung in einer Gastronomiestätte ist derzeit nur unter Einhaltung der 2 G-Regel möglich.

Die aktuellen G-Regeln

  • 1G = Impfung
  • 2G = Impfung oder Genesung + Testpass für Schulpflichtige (nach C-SchVO)
  • 2,5G = Impfung oder Genesung oder PCR Test (gilt 72 Stunden – außer in Wien, da sind es nur 48 Stunden)
  • 3G = entweder vorher genannte oder Antigen-Test (gilt 24 Stunden)

Die für 3G bislang zulässigen Möglichkeiten des Antikörpernachweises und der Wohnzimmer-Antigen-Tests wurde aufgehoben.

Friedhofsbesuch

Laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums ist der Besuch eines Friedhofs weiterhin erlaubt unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern, ansonsten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Kundenverkehr Bestattung Unvergessen

Unser Standort ist für Sie zu den jeweiligen Öffnungszeiten geöffnet. Wir bitten Sie, sich einen Termin vor Ihrem Besuch zu vereinbaren und während des Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen. Derzeit führen wir Termine an den Standorten mit max. 2 Angehörigen.

Standorte Öffnungszeiten und Kontakt

Unser Team ist weiterhin telefonisch unter 050 997 und über das Kontaktformular erreichbar.

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