Exhumierung in Österreich

Bei einer Exhumierung wird der Leichnam planmäßig oder außerplanmäßig wieder aus dem Grab geholt.

Exhumierung: Unterschiedliche Gründe

Eine Exhumierung kann generell nur von Familienangehörigen oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Für eine Exhumierung kann es verschiedenste Gründe geben – es wird grundsätzlich zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Exhumierung unterschieden.

Die Friedhofsverwaltung kann eine planmäßige Exhumierung von Verstorbenen beantragen, wenn die Ruhezeit von Verstorbenen abgelaufen ist und die Grabstätte aufgelöst wird. Dabei werden die sterblichen Überreste zusammengelegt und erneut in einem meist anonymen Grab bestattet.

Von einer außerplanmäßigen Exhumierung spricht man, wenn eine Graböffnung erfolgt, obwohl die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Grund kann eine Umbettung in ein anderes Grab oder eine Grabzusammenlegung sein. Aus kriminaltechnischen Gründen kann ebenfalls eine Exhumierung angeordnet werden, wenn die/der Verstorbene noch einmal untersucht werden muss.

Bestattung Unvergessen Exhumierung

Was kostet eine Exhumierung?

Die Kosten einer Exhumierung sind von der Bodenbeschaffenheit, der Liegedauer der/des Verstorbenen sowie dem jeweiligen Friedhof abhängig. Grundsätzlich müssen Sie bei einer Exhumierung auch mit den Gebühren und Kosten einer anschließenden Kremation sowie der Urne rechnen.

Das Team von Bestattung Unvergessen unterstützt Sie bei der Durchführung von Exhumierungen und übernimmt dabei sämtliche notwendigen Maßnahmen. Bei Fragen zu Organisation und Kosten einer Exhumierung können Sie uns jederzeit kontaktieren.

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