Obduktion in Österreich

Die Obduktion bzw. Autopsie wird zur Feststellung der Todesursache angeordnet. Pathologen sowie Gerichtsmediziner führen sie durch.

Was ist eine Obduktion?

Eine Obduktion dient der Feststellung der Todesursache. Dabei wird der Leichnam geöffnet, um den Sterbevorgang zu rekonstruieren. Sie wird von Pathologen oder Gerichtsmedizinern durchgeführt.

Je nach Beauftragung oder Anlass unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Obduktionsarten:

Die klinische Obduktion ordnet in der Regel der behandelnde Arzt an und wird von Pathologen durchgeführt. Sie dient zur Feststellung der Todesursache und wird vor allem in Krankenhäusern zur Qualitätskontrolle angeordnet, um herauszufinden, ob die gestellte Diagnose und die Therapie richtig waren.

Eine gerichtliche Autopsie kann nur von der Staatsanwaltschaft in einem Gerichtsprozess angeordnet werden. Hier soll festgestellt werden, ob der Tod durch Fremdverschulden herbeigeführt wurde.

Eine behördlich angeordnete Obduktion kann von der zuständigen Gesundheitsbehörde veranlasst werden, falls der Tod außerhalb eines Krankenhauses eingetreten ist und die Todesursache unklar ist.

Für die Durchführung dieser Obduktionen ist keine Zustimmung der Angehörigen nötig. Ist aus religiösen Gründen keine Obduktion gewünscht, kann auf Anfrage auf eine klinische Obduktion verzichtet werden. Bei behördlich oder gerichtlich angeordneten Obduktionen ist dies jedoch nicht möglich.

Eine Privatobduktion kann von Angehörigen angeordnet werden und von jedem Arzt innerhalb Österreichs durchgeführt werden, sofern die Autopsie bei der Gesundheitsbehörde gemeldet wird.

Manche Menschen entscheiden sich zu Lebzeiten zu einer Körperspende – nur dann ist eine Lehrobduktion möglich. Diese Art der Obduktion hilft der studentischen Aus- und Weiterbildung.

Wie ist der Ablauf einer Obduktion?

Bei einer Autopsie wird der Leichnam zuerst von „außen“ besichtigt. Erst dann erfolgt die Untersuchung der inneren Organe. Diese werden entnommen und weiter untersucht. Kommt es hier zu keinerlei Auffälligkeiten, werden die Organe wieder zurückgelegt und der Körper zugenäht.

Anschließend wird ein Obduktionsprotokoll erstellt, in dem die Identität der/des Obduzierten, vergangene Befunde, die Krankheitsdiagnose sowie die offizielle Todesursache vermerkt werden.

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