Sternenkinder — Bestattung einfühlsam & persönlich

Als Sternenkinder bezeichnet man Kinder, die uns früh verlassen müssen — während der Schwangerschaft oder bei der Geburt. Hier erfahren Sie mehr zum Thema und den Möglichkeiten der Bestattung von Sternenkindern in Österreich.

Sternenkinder: Was bedeutet das?

Als Sternenkinder werden jene Kinder bezeichnet, die vor der Geburt oder kurz danach verstorben sind. Sie werden auch als stille Geburt, Engelskinder oder Schmetterlingskinder bezeichnet. Die herkömmlichen Begriffe wie Fehlgeburt oder Totgeburt drücken für Familien und Angehörige oft nicht die Verbundenheit aus, die Sie bereits zu ihrem Kind aufgebaut haben. Daher werden diese Kinder, die viel zu früh gehen mussten, liebevoll als Sternenkinder bezeichnet.
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Sternenkinder: Gesetzliche Bezeichnungen

Bei Sternenkindern wird in Österreich per Gesetz unterschieden zwischen:

  • Fehlgeburten (unter 500 Gramm): Fehlgeburten müssen nicht gemeldet werden, sie werden nicht in das Sterberegister aufgenommen und erhalten keine Sterbeurkunde. Es besteht keine Verpflichtung, dem Kind einen Namen zu geben. In einigen Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Tirol) gibt es keine Bestattungspflicht, nur ein Bestattungsrecht.
  • Totgeburten (über 500 Gramm): Totgeburten oder Stillgeburten müssen am Standesamt gemeldet werden, sie werden in das Sterberegister eingetragen und es wird eine Sterbeurkunde ausgestellt.

Was passiert mit Sternenkindern?

Sowohl bei einer Fehlgeburt als auch bei einer Totgeburt haben sie die Möglichkeit, eine Trauerfeier für Ihr Sternenkind zu organisieren und eine Bestattung zu veranlassen. In Österreich gibt es Bestattungsrecht bzw. Bestattungspflicht für Sternenkindern. Sowohl Fehlgeburten als auch Totgeburten müssen in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg bestattet werden. In Kärnten, Oberösterreich, Burgenland und Tirol gibt es das Recht auf Bestattung, aber keine Verpflichtung. Wenn die Beisetzung nicht von den Eltern organisiert wird, übernimmt das Krankenhaus die Bestattung.

Grabstätten für Sternenkinder

Wie Sie die Bestattung Ihres Sternenkindes gestalten möchten, ist ganz Ihnen überlassen. Es gibt die Möglichkeit eines Sammelgrabs oder die Beisetzung in einem Kindergrab oder Familiengrab. Auf diese Art haben Eltern einen Platz der Erinnerung und können ihr Sternenkind am Friedhof betrauern und ihm gedenken.

Bestattungsmöglichkeit von Sternenkindern auf Friedhöfen in Wien

  • Wiener Zentralfriedhof (Sammelgrabstelle und Kindergräber am Babyfriedhof)
  • Friedhof Hütteldorf (Sammelgrabstelle)
  • Friedhof Penzing (Sammelgrabstelle)

Sammelbestattung für Sternenkinder

Bei Fehlgeburten gibt es z.B. in Wien die Möglichkeit der Sammelbestattung. Diese finden mehrmals im Jahr statt. Sternenkinder werden eingeäschert und in einer gemeinsamen Zeremonie in einer Sammelgrabstätte beigesetzt. Dabei sind Datum, Grabstelle und Ablauf der Trauerfeier nicht individuell gestaltbar.

Besprechen Sie Ihre Wünsche mit unserem Team. Gemeinsam finden wir einen Weg, damit Sie von Ihrem Sternenkind auf Ihre Art Abschied nehmen können.

Kindersarg “Himmelswolke”

Der ovale Kindersarg „Himmelswolke“ aus Holz ist speziell für stillgeborene Kinder gefertigt und ummantelt die Kinder mit Pappmache und handgemachtem Filz.

In der Himmelswolke liegt das Sternenkind liebevoll umhüllt in einem weichen „Himmelstuch“ gebettet. Wie ein zarter Mantel umschließt die Himmelwolke das kleine Wesen. Das gesonderte Erinnerungstuch aus Filz und Seide verbleibt bei den Eltern und unterstützt die unerlässliche Trauerarbeit nach der Bestattung.

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Von Sternenkindern Abschied nehmen

 

Die rechtlichen Bestattungsvorschriften sind eine Sache. Viel wichtiger ist allerdings, dass Sie sich von Ihrem Sternenkind in Ruhe, und in einem für Sie passenden Ablauf, verabschieden können. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch.

  • Zeit nehmen – Wenn ein Kind noch während der Schwangerschaft stirbt, haben Sie das Recht, es noch ein paar Tage bei sich zu behalten.
  • Natürliche Geburt – Viele anerkannte Psychologen raten zu einer natürlichen Geburt.
  • Einen Namen geben – selbst wenn Ihr Sternenkind weniger als 500 Gramm wiegt, und damit formal als Fehlgeburt bezeichnet wird, kann es heilsam sein, ihm einen Namen zu geben. Damit nehmen Sie Ihr Kind an, machen aus ihm einen vollwertigen Menschen und können sich verabschieden.
  • Abschied feiern – Nehmen Sie Abschied auf Ihre eigene Art und Weise. Mit Liedern, Gedichten, Briefen, oder einem für sie stimmigen, eigenen Ritual. Eine Trauerfeier für Ihr Sternenkind kann ein wesentlicher Bestandteil der Trauerarbeit sein bevor Sie Ihr Sternenkind beerdigen.
  • Fotografien anfertigen – Wenn es der Wunsch der Eltern ist, können Fotos vom Sternenkind angefertigt werden. Diese können in der Trauerarbeit eine wichtige Rolle einnehmen und eine wertvolle Erinnerung an Ihr Kind sein. Im Verein Dein Sternenkind unterstützen professionelle Fotografen Familien mit ganz persönlichen Fotografien.
  • Gemeinsam trauern – Sie sind nicht alleine! In Trauergruppen, die zumeist psychologisch begleitet werden, können Sie sich mit anderen Sternenkind Familien austauschen und einander unterstützen. Auch eine individuelle Therapie und professionelle Hilfe können in dieser schweren Zeit zur Trauerbewältigung helfen.


Die Möglichkeiten sind vielfältig und richten sich ganz nach Ihren Wünschen. Wir beraten Sie individuell und ganz persönlich zu Trauerarbeit und Bestattung Ihres Sternenkindes.

Fragen zu Sternenkindern

Sternenkinder sind Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Andere Bezeichnungen dafür sind Engelskind oder Schmetterlingskind.
In Österreich hat eine Fehlgeburt per Gesetz ein Gewicht unter 500g. Eine Totgeburt hingegen wiegt über 500g. Beide werden in einer liebevollen Geste als Sternenkinder bezeichnet.
Sternenkinder können in einem Kindergrab, Familiengrab oder Sammelgrab bestattet werden. Auch die Möglichkeit einer Kremierung und Naturbestattung besteht. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem Bestatter.
Wenn Sie sich selber um die Beisetzung Ihres Sternenkindes kümmern wollen, wird mit dem Bestattungsinstitut eine Abholung vereinbart. Wenn Sie das nicht möchten, übernimmt das Krankenhaus die Beisetzung in einem Sammelgrab. Auf Wunsch kann der Beisetzungsort im Krankenhaus erfragt werden.
In einigen Bundesländern besteht für Fehlgeburten (unter 500g) und Totgeburten (über 500g) eine Bestattungspflicht, in anderen nur ein Bestattungsrecht. Ob die Eltern selbst bei der Bestattung dabei sein möchten, ist ihre Entscheidung.
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