Totenbeschau in Österreich

Verstirbt eine Person, muss sie einer Totenbeschau unterzogen werden. Der Tod wird dabei von einem Totenbeschauarzt bzw. von einem zuständigen Arzt festgestellt.

Was ist eine Totenbeschau?

Die Totenbeschau erfolgt direkt nach dem Tod, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, um diesen offiziell festzustellen sowie die Todesursache zu klären. Der Leichnam darf bis zum Eintreffen des Totenbeschauarztes nicht bewegt werden.

Der Totenbeschauarzt muss feststellen, wann der Tod eingetreten und ob ein Verdacht auf Fremdeinwirkung auszuschließen ist. Nach der Totenbeschau wird die Leiche für die Beerdigung freigegeben und kann vom Bestatter Ihrer Wahl abgeholt werden.

Tritt der Todesfall zuhause ein, muss der Hausarzt oder die Rettung gerufen werden. Verstirbt eine Person in einem Krankenhaus oder Seniorenheim, wird die Totenbeschau vom zuständigen Facharzt der Pathologie gemacht.

Totenbeschauarzt und Totenbeschau

Grundsätzlich muss ein Todesfall umgehend einem Arzt gemeldet werden. Im besten Fall rufen Sie den zuständigen Totenbeschauarzt, der auch gleich die Totenbeschau durchführen darf.

In Wien ist die MA 15, der zentrale Totenbeschaudienst der Stadt Wien für die Totenbeschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung zuständig. In Niederösterreich und dem Burgenland kümmert sich der Gemeindearzt darum.

Welche Dokumente brauche ich für die Totenbeschau?

Der Totenbeschauarzt braucht zur Beurteilung der Todesursache den ärztlichen Behandlungsschein, der normalerweise von dem behandelnden Arzt ausgestellt wird.

Nach der Totenbeschau wird das Formular „Anzeige des Todes“ (inklusive der „Todesbescheinigung“) und der Leichenbegleitschein ausgestellt. Nach der Freigabe kann der Leichnam durch das Bestattungsunternehmen abgeholt werden.

Kontaktieren Sie uns: