Urne zu Hause
Voraussetzungen der Urne zu Hause
Um der/dem Verstorbenen auch nach dem Tod nahe zu sein, entscheiden sich manche Menschen für eine Urne zu Hause. Dies ist grundsätzlich in ganz Österreich möglich – für eine Urne zu Hause muss in jedem Fall eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde eingeholt werden. Außerdem wird auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des Vermieters benötigt, wenn man eine Urne zu Hause aufbewahren möchte. Im Falle eines Umzugs muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei Fragen zu einer Urne zu Hause oder konkreter Unterstützung beim Einholen der Genehmigung steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung!
Urne zu Hause: Ablauf und Kosten
Falls die Bestattungskosten niedrig gehalten werden sollen und sie das wünschen, kann eine Urne auch zu Hause aufbewahrt oder bestattet werden. Bitte beachten Sie, dass dafür eine amtliche und kostenpflichtige Genehmigung erforderlich ist.
In den Bestattungskosten sind folgende Leistungen der Bestattung UNVERGESSEN enthalten:
- Aufnahmegespräch in unserem Standort
- Abholung in Wien und Niederösterreich
- Hygienische Versorgung und Ankleiden (ein Talar wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt)
- heller, unbehandelter Kiefernsarg
- Sargeinbettung
- direkte Überführungsleistungen in das Krematorium
- Einäscherungsgebühr
- zeitnahe Überstellung der Urne in unseren Ruheraum in Brunn am Gebirge
- einfache Aschekapsel
- persönliche Übergabe der Urne
Bewilligung für eine Urne zu Hause in Niederösterreich und Wien
In Niederösterreich und Wien ist es entsprechend dem jeweiligen Bestattungsgesetz möglich, eine Urne nach Bewilligung im Eigenheim zu verwahren bzw. im Garten zu bestatten.
Auszug aus dem § 17 NÖ Bestattungsgesetz 2007:
(1) Die Urne ist auf einem Friedhof beizusetzen.
(2) Die Beisetzung oder Verwahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofes bedarf einer Bewilligung jener Gemeinde, in der die Urne beigesetzt oder aufbewahrt werden soll. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Beisetzung oder Aufbewahrung nicht gegen den öffentlichen Anstand verstößt.
(3) Der Betreiber oder die Betreiberin einer Feuerbestattungsanlage darf eine Urne nur an ein befugtes Bestattungsunternehmen, das über eine Bewilligung gemäß Abs. 2 verfügen, übergeben.
Dafür muss der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat um die Bewilligung ansuchen. Die Kosten für eine Urne zu Hause liegen bei ca. 260 EUR.