Bestattungskosten absetzen in Österreich

Tritt ein Todesfall ein, müssen Hinterbliebene die Beerdigung organisieren. Die Begräbniskosten gehören dabei zu den Verpflichtungen des Nachlasses.

Welche Begräbniskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Die Bestattungskosten gehören grundsätzlich zu den Verpflichtungen des Nachlasses und sind in erster Linie aus diesem zu bezahlen. Dazu gehören z.B. die Errichtung eines Grabsteins, die Kosten für Blumen oder die Partezettel sowie der Leichenschmaus nach der Beerdigung.

Ist kein Nachlass vorhanden, können Bestattungskosten (inkl. der Kosten für einen Grabstein) bis zu 10.000 Euro als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe des Selbstbehaltes hängt dabei vom Einkommen der Hinterbliebenen ab.

Mit einer Bestattungsvorsorge absichern

Um Hinterbliebenen die finanzielle Last zu nehmen, schließen viele Menschen eine Bestattungsvorsorge ab. Dabei kann von bestimmten Vorstellungen und Wünschen zur Trauerfeier bis hin zur Abdeckung der Bestattungsnebenkosten alles festgelegt werden. Wurde von der/dem Verstorbenen also eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen, werden die Begräbniskosten davon beglichen und für die Hinterbliebenen bleiben meist keine Kosten die zu begleichen sind.

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